Information zur Anmeldung
Allgemeine Bestimmungen
Kindergärten
MULTIKA -Wir über uns
Der Verein MULTIKA führt die multikulturellen
Kinderbetreuungsstätten – MULTIKA I und MULTIKA II
mit dem Konzept: natürliche Erziehung in zwei Sprachen mit
NativspeakerInnen (Deutsch +…) und Unterstützung der
Entwicklung der MigrantInnen Sprache oder das Erlernen
einer dritten Fremdsprache.
Vertragsabschluß
1.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines verbindlichen
Betreuungsvertrages ist ein verpflichtend vorausgehendes
Gespräch des Erziehungsberechtigten im Beisein des zu
betreuenden Kindes mit der Leitung des Kindergartens, die
Einreichung des Anmeldeformulars, die Einzahlung der
Platzreservierung und Einschreibegebühr und die
schriftliche Annahme der verbindlichen Anmeldung durch
MULTIKA.
2. Die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung stellt ein
verbindliches Angebot des/der Erziehungsberechtigten zum
Abschluss eines Betreuungsvertrages dar.
3. Die Angabe des Anmeldungsformulars, das Aufnahmegespräch
und die Einzahlung jeglicher Geldbeträge begründet noch
kein Recht auf Aufnahme und Abschluss eines
Betreuungsvertrages. Erst mit der schriftlichen Annahme der
Anmeldung kommt ein verbindlicher Betreuungsvertrag für das
Kind mit allen Erziehungsberechtigten zustande.
Vertragspartner sind die solidarisch haftenden
Erziehungsberechtigten und MULTIKA.
4. Ungeachtet der Annahme der verbindlichen Anmeldung durch
MULTIKA steht MULTIKA jedoch das jederzeitige Recht zum
Rücktritt vom Vertrag zu, solange die Einschreibegebühr,
die Platzreservierung und der erste Monatsbeitrag nicht
bezahlt sind.
5. MULTIKA ist berechtigt, bei Bedenken über die
Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben im
Anmeldungsformular, insbesondere was die Gesundheit des
Kindes betrifft, auch noch nach Vertragsabschluß Nachweise,
insbesondere ärztliche oder therapeutische Atteste zu
verlangen. Unrichtige Angaben, insbesondere über die
Gesundheit des Kindes entbindet MULTIKA von jeglicher
Haftung. Sämtliche bekannt gegebenen Daten werden von
MULTIKA verschwiegen behandelt. Die Angabe über die
ärztliche Betreuung des Kindes dient ausschließlich als
Hilfe im Notfall, ohne dass eine Verpflichtung zur
Kontaktierung des Arztes im Einzelfall besteht. Die
medizinische Betreuung und Versorgung des Kindes liegt in
der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten,
auch im Falle einer Erkrankung des Kindes während der
Betreuungszeit.
6. Nach Zustandekommen des Betreuungsvertrages ist der
Platz ab dem – auf dem Anmeldeformular vermerkten –
Eintrittsdatum reserviert, die Beiträge werden ab diesem
Zeitpunkt fällig. Der Eintritt ist nach Maßgabe der freien
Plätze aber auch jederzeit unter dem Jahr möglich.
Öffnungszeiten
7.
Krippe: Ganztags von 07:00 bis 17:00
(Mo. bis
Fr.) Halbtags : von 07:00 bis 12:00
oder von
12:00 bis 17:00
Kleinkindergruppe:
Ganztags: Mo.-Do. von 07:00 bis 18:00
Fr. von
07:00 bis 17:00
Teilzeit mit Essen: Mo.-Fr. von 07:00 bis 12:30
8. Unsere Aufgabe ist es Ihr Kind innerhalb der
Öffnungszeiten zu betreuen. Überschreitungen der
Abholzeiten werden dann toleriert, wenn vorher
telefonischer Kontakt mit dem Kindergarten aufgenommen
wurde, und somit der Grund der Verspätung bekannt wird.
Abholzeiten, die ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten
werden, werden in Rechnung gestellt: jede angefangene
viertel Stunde 10,-€. Der Betrag ist sofort zu bezahlen.
Bringen
und Abholen
Bitte
bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 8:45 in den
Kindergarten und halten Sie bitte folgende Abholzeiten ein:
Teilzeit mit Essen: Mo.-Do. von 12:30 bis 13:00
Ganztags (spätestens): Mo.-Do. 18:00, Fr. 17:00
Da Ihr Kind nur erziehungsberechtigten
Personen übergeben werden darf, ist es notwendig, für alle
anderen in Frage kommenden Personen eine schriftliche
Vollmacht nachzureichen.
9.
Die Ferien
Weihnachten
(14 Tage)
Karwoche
2 Wochen vor Schulbeginn
2 Fenstertage (diese werden im September gesondert
angegeben)
Unkostenbeiträge
11. Der Unkostenbeitrag ist aus der bei MULTIKA
aufliegenden und dem Vertragsanhang angeschlossenen Tabelle
ersichtlich.
Unterschieden wird insbesondere:
- zwischen Betreuung in der Krippe und Kindergartengrupp
- zwischen Ganztags- und Teilzeitbetreuung mit Essen
Sonstige
Beiträge:
An sonstigen Beiträgen werden (laut Tabelle) berechnet:
- Die einmalige Einschreibegebühr
-
Platzreservierung/ Kaution
-
Essen (
Gabelfrühstück, Mittagessen, Jause).
Bastelbeiträge, Versicherung, verschiedene Ausflüge oder
Vorstellungen (im und außer Haus), Papiertaschentücher,
Feuchtigkeitstücher sind im Preis inkludiert.
12. Die Einschreibegebühr und Platzreservierung/Kaution ist
Voraussetzung für die Aufnahme in die unverbindliche
Interessenten (Warte-)liste. Die Vergabe der Plätze erfolgt
nach Eingangsdatum dieser Zahlungen. Die Einschreibegebühr dient
zur Deckung der Verwaltungskosten und wird niemals
zurückerstattet
13. Die Platzreservierung dient in
der Folge als Kaution zur
Absicherung jeglicher Ansprüche von MULTIKA gegen den
Vertragspartner, sie ist bei Verbrauch nach Aufforderung
wieder aufzufüllen und wird binnen 3 Wochen nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses abgerechnet.
Preisanpassun
14. Der
Privatkindergarten MULTIKA behält sich die Anpassung der
Beiträge für unbefristete Verträge, insbesondere im Fall
einer Kostensteigerung vor. Diese wird spätestens zwei
Monate im Vorhinein angekündigt und eröffnet dem
Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zum
Anhebungsstichtag unter Wahrung einer einmonatigen
Kündigungsfrist.
Fälligkeit/
Zahlungsmodalitäten/ Verzug
15.
Sämtliche laufende Beiträge sind im Vorhinein zu bezahlen.
Beitrage für das Essen müssen spätestens bis 20. des
laufenden Monats eingelangt sein.
16. Wenn nicht im Einzelfall aus Gründen der Einfachheit
Barzahlung vereinbart wurde, sind die Beiträge auf das
Konto von MULTIKA, bei regelmäßigen Beiträgen vorzugsweise
mittels Einziehungsauftrag zu überweisen. Kreditkarten
werden keinesfalls angenommen.
Rückerstattung
17. Bei
Urlaub an mind. 5 aufeinanderfolgenden Kindergartentagen
wird der Essensbeitrag rückerstattet, wenn die Abwesenheit
mind. 1 Woche vorher bekannt gegeben wird.
Bei
krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes vom Kindergarten
wird der Essensbeitrag ab dem 2. Tag rückerstattet.
Vertragsdauer
und Kündigung
18. Der
aufrechte Betreuungsvertrag kann beiderseitig unter
Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten
eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
19. Beide Parteien sind jedenfalls berechtigt, den Vertrag,
MULTIKA auch eventuelle weitere Verträge betreffend
Geschwisterkinder, aus wichtigem Grunde mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt
seitens MULTIKA vor
- bei Zahlungsverzug mit mehr als einem Monatsbeitrag;
- bei längerem Verzug mit der Verpflichtung, die Kaution
wiederaufzufüllen, als 2 Monate;
- bei unrichtigen Auskünften im Aufnahmeformular,
insbesondere die Gesundheit des Kindes betreffend;
- bei von MULTIKA zu beurteilender fehlender oder
unterentwickelter Integrationsfähigkeit des Kindes;
- bei strafrechtlichen Vergehen der Erziehungsberechtigten
gegen MULTIKA, andere Kinder oder Erziehungsberechtigte.
20. Bei ordnungsgemäßer Kündigung des Vertrages ist eine
erneute Aufnahme und Betreuung des Kindes und damit
verbundenes neues Vertragsverhältnis erst nach 6 Monaten
möglich.
Elternkontakt
21. Im
Betrieb des Kindergartens ist das umfassende Miteinbeziehen
der Erfahrungen und Meinungen der Eltern ein wichtiger
Bestanteil der Arbeit, daher wird die Teilnahme an den
Elternabenden empfohlen. Zusätzlich wird nach dem Wunsch
der Erziehungsberechtigten eine Elternberatung im Rahmen
von Einzelgesprächen angeboten.
22. Sollte das Kind krankheitsbedingt oder aus anderen
Gründen an einem Tag dem Kindergarten fernbleiben, sollen
die Erziehungsberechtigten den Kindergarten darüber
umgehend informieren.
Hatte
das Kind eine ansteckende Krankheit ist eine Bestätigung
des behandelnden Arztes über die vollständige Ausheilung
der Erkrankung (bei Kopflausbefall – dass das Kind Laus-
und Nissenfrei ist) mitzubringen.
Versicherung/Haftungen
23.
Die Unfallversicherung für jedes Kind mit einer Höchstsumme
von beträgt jährlich € 15,-
24. Für
eine unvorhersehbare kurzfristige Unterbrechung der
Betreuung, etwa wegen ansteckender Krankheit, erwächst
keine Haftung von MULTIKA, der Kindergartenbeitrag wird
auch nicht anteilig zurückerstattet.
Sonstiges
25. Für
den gegenständigen Vertrag gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.26. Es bestehen weder
schriftliche noch mündliche Nebenabreden. Spätere
Vertragsergänzungen oder –änderungen und sonstige
Erklärungen bedürfen die Schriftform. FAX, SMS, E-Mails
erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. E-Mails und SMS
an MULTIKA werden nicht als rechtsverbindliche Erklärung
anerkannt.
27. Änderungen insbesondere der persönlichen Daten, sind
unverzüglich bekannt zu geben. Zustellungen erfolgen
ungeachtet des tatsächlichen Aufenthaltes der
Vertragspartner rechtswirksam an der zuletzt bekannt
gegebenen Adresse.
Ich nehme die angeführten Vertragsbedingungen und
Zahlungsmodalitäten zur Kenntnis und bestätige diese durch
meine Unterschrift oder setzen eines Hackens.




