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16.01 - 26.02.2012


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Information zur Anmeldung
Allgemeine Bestimmungen


Kindergärten MULTIKA -Wir über uns

Der Verein MULTIKA führt die multikulturellen Kinderbetreuungsstätten – MULTIKA I und MULTIKA II
mit dem Konzept: natürliche Erziehung in zwei Sprachen mit NativspeakerInnen (Deutsch +…) und Unterstützung der Entwicklung der MigrantInnen Sprache oder das Erlernen einer dritten Fremdsprache.

Vertragsabschluß
1. Voraussetzung für das Zustandekommen eines verbindlichen Betreuungsvertrages ist ein verpflichtend vorausgehendes Gespräch des Erziehungsberechtigten im Beisein des zu betreuenden Kindes mit der Leitung des Kindergartens, die Einreichung des Anmeldeformulars, die Einzahlung der Platzreservierung und Einschreibegebühr und die schriftliche Annahme der verbindlichen Anmeldung durch MULTIKA.
2. Die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des/der Erziehungsberechtigten zum Abschluss eines Betreuungsvertrages dar.
3. Die Angabe des Anmeldungsformulars, das Aufnahmegespräch und die Einzahlung jeglicher Geldbeträge begründet noch kein Recht auf Aufnahme und Abschluss eines Betreuungsvertrages. Erst mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung kommt ein verbindlicher Betreuungsvertrag für das Kind mit allen Erziehungsberechtigten zustande. Vertragspartner sind die solidarisch haftenden Erziehungsberechtigten und MULTIKA.
4. Ungeachtet der Annahme der verbindlichen Anmeldung durch MULTIKA steht MULTIKA jedoch das jederzeitige Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, solange die Einschreibegebühr, die Platzreservierung und der erste Monatsbeitrag nicht bezahlt sind.
5. MULTIKA ist berechtigt, bei Bedenken über die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben im Anmeldungsformular, insbesondere was die Gesundheit des Kindes betrifft, auch noch nach Vertragsabschluß Nachweise, insbesondere ärztliche oder therapeutische Atteste zu verlangen. Unrichtige Angaben, insbesondere über die Gesundheit des Kindes entbindet MULTIKA von jeglicher Haftung. Sämtliche bekannt gegebenen Daten werden von MULTIKA verschwiegen behandelt. Die Angabe über die ärztliche Betreuung des Kindes dient ausschließlich als Hilfe im Notfall, ohne dass eine Verpflichtung zur Kontaktierung des Arztes im Einzelfall besteht. Die medizinische Betreuung und Versorgung des Kindes liegt in der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten, auch im Falle einer Erkrankung des Kindes während der Betreuungszeit.
6. Nach Zustandekommen des Betreuungsvertrages ist der Platz ab dem – auf dem Anmeldeformular vermerkten – Eintrittsdatum reserviert, die Beiträge werden ab diesem Zeitpunkt fällig. Der Eintritt ist nach Maßgabe der freien Plätze aber auch jederzeit unter dem Jahr möglich.

Öffnungszeiten
7. Krippe: Ganztags von 07:00 bis 17:00
(Mo. bis Fr.) Halbtags : von 07:00 bis 12:00
oder von 12:00 bis 17:00
Kleinkindergruppe: Ganztags: Mo.-Do. von 07:00 bis 18:00
Fr. von 07:00 bis 17:00
Teilzeit mit Essen: Mo.-Fr. von 07:00 bis 12:30

8. Unsere Aufgabe ist es Ihr Kind innerhalb der Öffnungszeiten zu betreuen. Überschreitungen der Abholzeiten werden dann toleriert, wenn vorher telefonischer Kontakt mit dem Kindergarten aufgenommen wurde, und somit der Grund der Verspätung bekannt wird. Abholzeiten, die ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten werden, werden in Rechnung gestellt: jede angefangene viertel Stunde 10,-€. Der Betrag ist sofort zu bezahlen.

Bringen und Abholen
Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 8:45 in den Kindergarten und halten Sie bitte folgende Abholzeiten ein:

Teilzeit mit Essen: Mo.-Do. von 12:30 bis 13:00
Ganztags (spätestens): Mo.-Do. 18:00, Fr. 17:00

Da Ihr Kind
nur erziehungsberechtigten Personen übergeben werden darf, ist es notwendig, für alle anderen in Frage kommenden Personen eine schriftliche Vollmacht nachzureichen.

9. Die Ferien

Weihnachten (14 Tage)
Karwoche
2 Wochen vor Schulbeginn
2 Fenstertage (diese werden im September gesondert angegeben)

Unkostenbeiträge

11. Der Unkostenbeitrag ist aus der bei MULTIKA aufliegenden und dem Vertragsanhang angeschlossenen Tabelle ersichtlich.
Unterschieden wird insbesondere:
- zwischen Betreuung in der Krippe und Kindergartengrupp
- zwischen Ganztags- und Teilzeitbetreuung mit Essen

Sonstige Beiträge:

An sonstigen Beiträgen werden (laut Tabelle) berechnet:
- Die
einmalige Einschreibegebühr
- Platzreservierung/ Kaution
- Essen ( Gabelfrühstück, Mittagessen, Jause).

Bastelbeiträge, Versicherung, verschiedene Ausflüge oder Vorstellungen (im und außer Haus), Papiertaschentücher, Feuchtigkeitstücher sind im Preis inkludiert.

12. Die
Einschreibegebühr und Platzreservierung/Kaution ist Voraussetzung für die Aufnahme in die unverbindliche Interessenten (Warte-)liste. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingangsdatum dieser Zahlungen. Die Einschreibegebühr dient zur Deckung der Verwaltungskosten und wird niemals zurückerstattet
13. Die
Platzreservierung dient in der Folge als Kaution zur Absicherung jeglicher Ansprüche von MULTIKA gegen den Vertragspartner, sie ist bei Verbrauch nach Aufforderung wieder aufzufüllen und wird binnen 3 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgerechnet.

Preisanpassun

14. Der Privatkindergarten MULTIKA behält sich die Anpassung der Beiträge für unbefristete Verträge, insbesondere im Fall einer Kostensteigerung vor. Diese wird spätestens zwei Monate im Vorhinein angekündigt und eröffnet dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Anhebungsstichtag unter Wahrung einer einmonatigen Kündigungsfrist.

Fälligkeit/ Zahlungsmodalitäten/ Verzug

15. Sämtliche laufende Beiträge sind im Vorhinein zu bezahlen. Beitrage für das Essen müssen spätestens bis 20. des laufenden Monats eingelangt sein.
16. Wenn nicht im Einzelfall aus Gründen der Einfachheit Barzahlung vereinbart wurde, sind die Beiträge auf das Konto von MULTIKA, bei regelmäßigen Beiträgen vorzugsweise mittels Einziehungsauftrag zu überweisen. Kreditkarten werden keinesfalls angenommen.

Rückerstattung

17. Bei Urlaub an mind. 5 aufeinanderfolgenden Kindergartentagen wird der Essensbeitrag rückerstattet, wenn die Abwesenheit mind. 1 Woche vorher bekannt gegeben wird.

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes vom Kindergarten wird der Essensbeitrag ab dem 2. Tag rückerstattet.


Vertragsdauer und Kündigung

18. Der aufrechte Betreuungsvertrag kann beiderseitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
19. Beide Parteien sind jedenfalls berechtigt, den Vertrag, MULTIKA auch eventuelle weitere Verträge betreffend Geschwisterkinder, aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt seitens MULTIKA vor
- bei Zahlungsverzug mit mehr als einem Monatsbeitrag;
- bei längerem Verzug mit der Verpflichtung, die Kaution wiederaufzufüllen, als 2 Monate;
- bei unrichtigen Auskünften im Aufnahmeformular, insbesondere die Gesundheit des Kindes betreffend;
- bei von MULTIKA zu beurteilender fehlender oder unterentwickelter Integrationsfähigkeit des Kindes;
- bei strafrechtlichen Vergehen der Erziehungsberechtigten gegen MULTIKA, andere Kinder oder Erziehungsberechtigte.
20. Bei ordnungsgemäßer Kündigung des Vertrages ist eine erneute Aufnahme und Betreuung des Kindes und damit verbundenes neues Vertragsverhältnis erst nach 6 Monaten möglich.

Elternkontakt
21. Im Betrieb des Kindergartens ist das umfassende Miteinbeziehen der Erfahrungen und Meinungen der Eltern ein wichtiger Bestanteil der Arbeit, daher wird die Teilnahme an den Elternabenden empfohlen. Zusätzlich wird nach dem Wunsch der Erziehungsberechtigten eine Elternberatung im Rahmen von Einzelgesprächen angeboten.
22. Sollte das Kind krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen an einem Tag dem Kindergarten fernbleiben, sollen die Erziehungsberechtigten den Kindergarten darüber umgehend informieren.
Hatte das Kind eine ansteckende Krankheit ist eine Bestätigung des behandelnden Arztes über die vollständige Ausheilung der Erkrankung (bei Kopflausbefall – dass das Kind Laus- und Nissenfrei ist) mitzubringen.

Versicherung/Haftungen
23. Die Unfallversicherung für jedes Kind mit einer Höchstsumme von beträgt jährlich € 15,-
24. Für eine unvorhersehbare kurzfristige Unterbrechung der Betreuung, etwa wegen ansteckender Krankheit, erwächst keine Haftung von MULTIKA, der Kindergartenbeitrag wird auch nicht anteilig zurückerstattet.

Sonstiges
25. Für den gegenständigen Vertrag gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.26. Es bestehen weder schriftliche noch mündliche Nebenabreden. Spätere Vertragsergänzungen oder –änderungen und sonstige Erklärungen bedürfen die Schriftform. FAX, SMS, E-Mails erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. E-Mails und SMS an MULTIKA werden nicht als rechtsverbindliche Erklärung anerkannt.
27. Änderungen insbesondere der persönlichen Daten, sind unverzüglich bekannt zu geben. Zustellungen erfolgen ungeachtet des tatsächlichen Aufenthaltes der Vertragspartner rechtswirksam an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse.

Ich nehme die angeführten Vertragsbedingungen und Zahlungsmodalitäten zur Kenntnis und bestätige diese durch meine Unterschrift oder setzen eines Hackens.